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CSU: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht

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Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages könnte eine geplante Legalisierung von Cannabis durch die aktuelle Ampelkoalition gegen EU-Recht verstoßen. Der EU-Rahmenbeschluss von 2004 verbietet Mitgliedsstaaten das Anbieten, Verkaufen und Herstellen von Drogen, einschließlich Cannabis, und verlangt die Verfolgung mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen. Deutschland ist auch durch das Schengen-Protokoll verpflichtet, den Verkauf und die Ausfuhr von Betäubungsmitteln wie Cannabis zu unterbinden. Die Niederlande werden nicht als Vorbild betrachtet, da Cannabis-Anbau, -Verkauf und -Besitz immer noch illegal sind, obwohl der Besitz kleinerer Mengen de facto entkriminalisiert ist.

Anzumerken ist, dass die Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger angefertigt wurde. Die CSU ist dafür bekannt jedwede Besserstellung anderer Drogen (neben Alkohol und Tabak) zu verhindern. Portugal hat beispielsweise jede Droge entkriminalisiert und die strafrechtliche Verfolgung des Privatkonsums eingestellt. Damit würde Portugal bereits seit einiger Zeit gegen EU-Recht verstoßen, wenn der Auslegung der CSU gefolgt wird.

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