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Die aktuelle Diskussion zu Cannabis und Autofahren

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Nachdem eine Teillegalisierung von Cannabis zum 01. April erfolgt ist, ist der Umgang mit Cannabis bzw. THC am Steuer noch nicht vollends geregelt.

Während für Alkohol am Steuer ein klarer Grenzwert von 0,5 Promille gilt, ist die Situation bei Cannabis komplizierter. Derzeit toleriert die Rechtsprechung 1 ng THC/ml im Blutserum, allerdings ist dieser Wert umstritten.

Die erfolgte Teillegalisierung von Cannabis und die damit verbundene Neubewertung der Situation erfordert einen erneuten Blick auf die Thematik. Eine neue Expertenrunde soll nun einen Kompromiss finden und einen tragfähigen Grenzwert für THC am Steuer festlegen.

Am 28. März, sechs Tage nachdem der Bundesrat dem neuen Cannabis-Gesetz zugestimmt hatte, legte eine von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) beauftragte Expertenkommission ihre Vorschläge vor. Demnach sprach sich die Expertenkommission für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum aus. Bei einem höheren Wert sei "nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend".

Bis diese Empfehlung in eine Gesetzesänderung mündet, werden noch einige Diskussionen anstehen und mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate vergehen. Bis dahin gilt weiterhin, dass ab 1,0 Nanogramm THC im Blut Sanktionen drohen:

  • bis zu 3.000 Euro Geldbuße
  • bis zu drei Monate Fahrverbot
  • zwei Punkte in Flensburg.

Solltest du Cannabis als vom Arzt verschriebenes Arzneimittel zu dir nehmen, bist du von dieser Regelung ausgenommen.

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