Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis veröffentlicht. Das Ziel ist es, den Schutz von Jugendlichen zu gewährleisten und den illegalen Markt zu bekämpfen. Es soll ein staatlich kontrolliertes Abgabesystem für Cannabisprodukte eingerichtet werden, das auf eine qualitätsgesicherte, standardisierte und risikoarme Abgabe von Cannabisprodukten ausgerichtet ist. Die Kriterien für den Erwerb und die Abgabe sollen streng geregelt werden, um eine Missbrauchsgefahr zu minimieren. Derzeit befindet sich das Eckpunktepapier noch in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien.
Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung
- Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
- Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
- Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.
- Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
- Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
- Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen.
- Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
- Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
- Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
- Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
- Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt
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