Der Bundestag hat erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung debattiert. Der Vorschlag sieht vor, Cannabis für den privaten Gebrauch unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Dies umfasst den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene sowie den privaten Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Das Hauptziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu ermöglichen und den Gesundheitsschutz zu verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Erwachsenen wird gestattet, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen. Sie dürfen auch bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen, sofern sie sicherstellen, dass diese nicht von Kindern und Jugendlichen erreicht werden können. Zudem können nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder für den Eigenkonsum weitergeben, jedoch unter strengen Vorschriften.
In diesen Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, und es gibt strenge Alters- und Mitgliedschaftsüberprüfungen. Der Besitz von Cannabis in Jugendschutzzonen und an Schulen sowie öffentlichen Einrichtungen wird verboten. Werbung für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen wird ebenfalls untersagt.
Die Bundesregierung argumentiert, dass die Legalisierung von Cannabis den Gesundheitsschutz verbessern und den illegalen Markt eindämmen würde. Der Bundesrat äußerte Bedenken hinsichtlich des Kontrollaufwandes, der Überwachung und der Auswirkungen auf den Straßenverkehr.
Die Unionsfraktion fordert die Beendigung der Cannabislegalisierung und die Durchführung einer Präventionskampagne über die Risiken des Konsums. Die AfD-Fraktion möchte die Legalisierung aufgeben und stattdessen eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) durchführen.
Die Debatte über die Cannabis-Legalisierung und die damit verbundenen Anträge wird nun in den Ausschüssen des Bundestages weitergeführt, insbesondere im Gesundheitsausschuss. Die Gesetzesnovelle soll nach vier Jahren evaluiert werden, und Medizinalcannabis bleibt verschreibungspflichtig.
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