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Teil-Legalisierung von Cannabis im Bundesrat beschlossen

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Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für die Teil-Legalisierung von Cannabis freigemacht. Das umstrittene Gesetz, das den Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis in begrenzter Menge erlaubt, wurde gebilligt.

Trotz Kritik aus einigen Bundesländern und Verbänden konnte sich die Ampel-Koalition mit ihrem Vorhaben durchsetzen. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat, das das Gesetz verzögert hätte, wurde abgelehnt.

Gesetz tritt am 1. April in Kraft

Das Gesetz tritt nun wie geplant am 1. April 2023 in Kraft. Erwachsene ab 21 Jahren dürfen bis zu 20 Gramm Cannabis besitzen und konsumieren. Der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person ist ebenfalls legal. Der THC-Gehalt des Cannabis darf 15 Prozent nicht überschreiten.

Kontroverse Debatte

Die Legalisierung von Cannabis war in Deutschland lange Zeit ein kontroverses Thema. Befürworter argumentieren, dass die Prohibition gescheitert sei und der Schwarzmarkt reguliert werden müsse. Sie versprechen sich zudem Steuereinnahmen und eine Entlastung der Justiz.

Gegner hingegen warnen vor den Gesundheitsrisiken von Cannabis und befürchten einen Anstieg des Konsums unter Jugendlichen. Sie kritisieren auch die mangelnde wissenschaftliche Grundlage für die Legalisierung.

Keine Mehrheit für Vermittlungsausschuss

Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland wollten das Gesetz noch einmal in den Vermittlungsausschuss schicken. Die anderen Bundesländer enthielten sich, was de facto eine Zustimmung zum Gesetz bedeutet. Ein Vermittlungsverfahren hätte das Gesetz verzögert.

Ausblick

  • Das Gesetz tritt nun am 1. April 2023 in Kraft.
  • Es wird nach vier Jahren evaluiert.
  • Es ist möglich, dass die Regelungen nach Ablauf der Evaluierungsphase angepasst werden.

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